Als Hausgeld bezeichnet man die monatlichen Vorschüsse, die Wohnungseigentümer an den Verwalter des Hauses zu zahlen haben. Enthalten im Hausgeld sind beispielsweis Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Ausgaben für die Verwaltung des Gebäudes. Zukünftige Eigentümer sollten das Hausgeld bei der Kaufentscheidung nicht vergessen. Zusammengefasst sollten Sie beim Thema Hausgeld darauf achten.
Wie wird das Hausgeld ermittelt?
Der Hausverwalter stellt ein Wirtschaftsplan auf, der die Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr gegenüberstellt. Die Instandhaltungsrücklage und das Hausgeld werden dahingehend berechnet. Im Wirtschaftsplan finden Sie Instandsetzungen und Modernisierungen, die in den kommenden Jahren anstehen. Der Wirtschaftsplan enthält also alle veranschlagten Kosten und die geplante Rücklage. Daraufhin stimmen, im Rahmen einer Eigentümerversammlung, alle Eigentümer/innen über den Wirtschaftsplan ab. Hier reicht die einfache Mehrheit zur Beschlussfassung aus.
Welche Kosten stecken im Hausgeld?
Das Hausgeld beinhaltet folgende Kosten:
- Verwaltungskosten,
- Instandhaltungsrücklage (Zuführung und laufende),
- Betriebskosten (Hausstrom, Wohngebäudeversicherung, Heizkosten, Abfallentsorgung, Reinigungskosten, Hausmeister)
Die im Gebäude anfallenden Betriebskosten beinhalten alle Kosten, welche durch die gemeinschaftliche Nutzung des Eigentums entstehen. Sie können als Eigentümer/in einer Wohnung die Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen. Nicht alle Kosten sind jedoch umlagefähig. Die Instandhaltungsrücklage und die Kosten für die Verwaltung trägt der Eigentümer.
Was ist zu beachten als Anleger?
Anleger sollten das Baujahr und den Zustand des Gebäudes genau erfassen um nicht von Mängeln, die in naher Zukunft Kosten für Reparaturen verursachen, überrascht zu werden. Dafür können Sie die vor dem Erwerb die Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen aus den letzten Jahren prüfen. Hier erhalten Sie Einblicke in geplante Modernisierungen und Instandsetzungen oder Maßnahmen, die in der Vergangenheit geplant und durchgeführt wurden.
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