Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuerart, die beim Kauf eines Grundstücks oder Grundstückanteils vom Käufer gezahlt werden muss. Grundlage hierfür ist das Grunderwerbssteuergesetz. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer. Das bedeutet, dass Sie an einen Vorgang des Rechtsverkehrs anknüpft. In der Regel ist das ein Kaufvertrag über ein Grundstück. Durch die Grunderwerbsteuer erhielt der deutsche Fiskus im Jahr 2017 ca.13,15 Milliarden Euro.

Voraussetzung für die Steuerbarkeit (Pflicht) der Grunderwerbsteuer sind 3 Faktoren:

  • eine inländische Immobilie
  • ein Erwerbsvorgang
  • ein Wechsel des Rechtsträgers

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Grundlage für die Höhe der Steuer ist in der Regel der Kaufpreis des Grundstücks. Zu dem Grundstück gehören neben dem Grund und Boden auch die fest verbundenen Sachen. Beim Kauf eines Hauses mit Grundstück wird die Steuer auf den kompletten Kaufpreis und nicht nur auf den Grundstückswert erhoben. Im Unterschied dazu wird bei einem Kauf eines Grundstücks und der Bebauung darauf nur auf das unbebaute Grundstück die Grunderwerbssteuer erhoben. Die Freigrenze liegt bei 2.500,00€. Fälligkeit der Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Die Höhe des Steuersatzes ist in den Bundesländern unterschiedlich. 

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer sparen? 

Es gib Eigenschaften, die nicht zu den Grundstücken gerechnet werden und auf die somit keine Grunderwerbsteuer anfällt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Maschinen und Vorrichtungen, die zur Betriebsanlage gehören,
  • Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen,
  • gebildete Instandhaltungsrücklage nach dem WEG,
  • Zubehör,

Interessant für Käufer/innen ist vor allem der Punkt „Zubehör“. Als Zubehör gilt das Inventar, wie Einbauküchen, sonstige Möbel und alle Gegenstände, die nicht fest mit Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind. Wichtig ist, dass diese im Kaufvertrag aufgeführt werden müssen. In der Regel finanzieren Banken das aufgeführte Zubehör nicht mit, was folglich zu einer Verringerung der Kreditsumme führt. Der Erwerb des Zubehörs muss dann beim Eigenkapitalanteil berücksichtigt werden.

Beim Erwerb von Eigentumswohnungen ist die Instandhaltungsrücklage nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Diese wird von Eigentümer/innen anteilig im Wohngeld bezahlt. Das Grundbuch zeigt den Anteil am Gemeinschaftseigentum, damit lässt sich der Anteil an der Instandhaltungsrücklage berechnen. Wird dies ordentlich im Kaufvertrag ausgewiesen, ist dieser Anteil nicht steuerpflichtig (Grunderwerbsteuer).

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